Neuregelung der Betreuungskosten an Grundschulen

Landkreis Kassel. Durch eine missverständliche Pressemitteilung des Landkreises ist der Eindruck entstanden, dass Eltern, die seit dem 16. März die Betreuungsangebote aufgrund der Einschränkung durch die Corona-Pandemie nicht nutzen können, grundsätzlich bis auf weiteres keine Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Horten, Krippen oder der Kindertagespflege bezahlen müssen. „Unsere Ankündigung, dass der Landkreis die Zahlungen von Betreuungsrechnungen aussetzt, bezieht sich allein auf die vom Landkreis angebotene Regelbetreuung in den Grundschulen von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr“, stellt Pressesprecher Harald Kühlborn klar.

„Die 28 kreisangehörigen Kommunen haben sich darauf geeinigt, die Zahlungen für die Beiträge für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft auszusetzen und wir machen dasselbe für die Kindertagespflege“, ergänzt Vizelandrat Andreas Siebert. Ob sich nicht kommunale Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung dieser Regelung anschließen, liege in der Entscheidung des jeweiligen Trägers, so Siebert abschließend.