Kreistagsabgeordnete

Die Kreistagsabgeordneten werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl anlässlich der in Hessen alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen gewählt.

Wählbar sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Landkreis wohnen. Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat als Kreistagsabgeordneter zu bewerben oder es auszuüben. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.

Die Kreistagsabgeordneten üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden. 
Kreistagsabgeordnete haben Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall und ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten. Daneben erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

Die derzeitigen Mitglieder des Kreistages des Landkreises Kassel finden Sie innerhalb des  Bürgerinfoportals (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Menüpunkt Organisation - Mandatsträger.