Der Elternbrief des Landkreises Kassel hat zu Irritationen bei den Trägern der Einrichtungen und auch bei den Eltern geführt.
Aus diesem Grunde folgende Klarstellung:
Grundsätzlich hat sich das Land Hessen entschieden, die Tageseinrichtungen geöffnet zu lassen und auch die Tagespflegestellen. Es gibt lediglich einen Appel an die Eltern, die Kinder zu Hause zu lassen. Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Allerdings geht es um die Minimierung von Kontakten im Rahmen des Infektionsschutzes.
Aus diesem Grunde wollte der Landkreis Kassel deutlich machen, dass nur im absoluten Ausnahmefall eine Betreuung im Kindergarten oder bei der Tagespflegeperson durchgeführt werden soll und hat dafür eine beispielhafte Aufzählung von Berufen gewählt, die natürlich nicht abschließend ist.
Uns ist bewusst, dass es darüberhinaus eine Vielzahl von Berufen gibt, die letztendlich systemrelevant sind und auch eine Vielzahl von Situation die eine Betreuung erforderlich macht. Dies ist nicht abschließend zu regeln
Wir bitten die Kommunen und freien Träger vor Ort, in guter Kommunikation mit den Eltern im Einzelfall gute Lösungen vor Ort zu finden und sind uns sicher, dass dies gelingen wird.
Die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege sind vom 16.12.2020 bis 31.01.2021, unbeschadet ohnehin vorgesehener Schließzeiten, in einem sehr eingeschränkten Betrieb.
Weitere Informationen können Sie dem Elternbrief des Landes Hessen vom 08.01.2021 entnehmen.
Weitere Informationen und Downloads
- Elternbrief des Landes Hessen vom 08.01.2021PDF-Datei169 kB
- Selbsterklaerung - Tagespflege ab 01.12.2020.pdfPDF-Datei432 kB
- Selbsterklaerung - Kita/Hort ab 01.12.2020.pdfPDF-Datei431 kB
- Handlungsrahmen für den Regelbetrieb der Kindertagesstätten / Horte im Landkreis Kassel ab 01.12.2020PDF-Datei520 kB
- Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen vom 08.01.2021PDF-Datei171 kB
- Flyer: Was müssen Sie tun, wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?PDF-Datei64 kB
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
- Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen
Alle Handlungsrahmen und Empfehlungen für die Kinderbetreuung
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 16.12.2020
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 01.12.2020
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 02.11.2020
- Anpassung der Regelungen für KITAs ab dem 17.08.2020
- Neue Regelungen für Kindertagesstätten ab dem 13.07.2020
- Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ab dem 06.07.2020
- Betreuung in den Kindertagesstätten nach dem 02.06.2020
- Wiedereröffnung der Kindertagespflege ab 25.05.2020