Servicezentrum Regionalentwicklung

Beschreibung

Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung - Regionalentwicklung / LEADER -  ist es, gezielte Unterstützungs- und Entwicklungsangebote für ländliche Gebiete anzubieten, die sich aufgrund naturräumlicher, historischer und administrativer Gegebenheiten sowie sozioökonomischer Zusammenhänge als zusammenhängende Regionen verstehen. 
Die auf diese Weise als LEADER-Regionen abgrenzbaren Gebiete verfolgen die Zielsetzung in einem partizipativen Ansatz, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Förderangebote im Rahmen dieser Richtlinie orientieren sich in ihrer allgemeinen Zielsetzung an:

  • der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Im Rahmen der ländlichen Entwicklungsförderung erfolgt dies durch die konkrete Steigerung der Lebensqualität, etwa durch Stärkung der Infrastruktur und Steigerung der Attraktivität ländlicher Orte und Regionen als Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte;
  • der Orientierung an übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Zielen wie Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels und dem Erhalt einer intakten Umwelt zum Schutz der Biodiversität;
  • einem interkommunalen Kooperationsgedanken, der die Entwicklungspotenziale sowie die Angebotserweiterung für die ländliche Bevölkerung und den Erhalt guter Standards nicht auf die Grenzen der einzelnen Gemeinde beschränkt, sondern darüber hinausgehend in einem größeren Zusammenhang im Kontext der die Regionen verbindenden Elemente versteht und in dem die Einbeziehung unterschiedlicher sozialer und wirtschaftlicher Gruppen im Fokus steht.

Förderangebote

Erstellung einer lokalen Entwicklungsstrategie
Ziel ist die Unterstützung der Regionen bei den auf lokaler Ebene zu erstellenden lokalen Entwicklungsstrategien nach den Vorgaben der EU hinsichtlich zu beachtender Handlungsfelder, Zielvorgaben und Bevölkerungsbeteiligung. Eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) und die Einrichtung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als Träger der lokalen Entwicklungsstrategie sind Voraussetzung für die Anerkennung als Fördergebiet in der EU-Förderperiode nach 2027.

Laufende Ausgaben
Die Förderung dient der Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung einer LES in Trägerschaft einer nach Teil I Nr. 3.1 anerkannten LAG. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung und Begleitung der Strategie, das begleitende Monitoring und Evaluierungen sowie die bedarfsgerechte Fortschreibung der Strategie.   
Zur Unterstützung der erforderlichen Prozesse ist ein Regionalmanagement einzusetzen, für dessen erfolgreiche Arbeit nachweislich qualifizierte Arbeitskräfte für die gesamte Laufzeit des LEADER-Prozesses erforderlich sind.

Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte
Die Förderung unterstützt die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Regionen durch die Schaffung strategisch-planerischer Grundlagen, die Entwicklung und Vermittlung innovativer und zeitgemäßer Lösungsansätze zur Begegnung regionaler Herausforderungen sowie die Sensibilisierung und Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure.
Ziel der geförderten Vorhaben ist insbesondere eine Verbesserung der Daseinsvorsorge und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bevölkerungsgruppen, die Entwicklung außerschulischer Bildungsangebote sowie klimafreundlicher Mobilitätslösungen, die Förderung regionaler Wirtschaftskraft und des ländlichen Tourismus, die Sensibilisierung für ein nachhaltiges Konsumverhalten sowie der Erhalt von Natur und Landschaft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie.

Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Das Förderangebot hat das Ziel, im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie das über die Angebote der Daseinsvorsorge hinausgehende ländliche Infrastrukturangebot zum Zwecke der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erhalten, zu ergänzen und auszubauen. Die geförderten Vorhaben sollen außerdem zu einer Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Regionen beitragen, diese als zukunftsfähige Lebens-, Wohn- und Arbeitsorte entwickeln und Innovationscharakter besitzen.  
Im Fokus der Umsetzung stehen zudem klimafreundliche, die vorhandene Mobilitätsinfrastruktur ergänzende Angebote, außerschulische Bildungsinfrastrukturen sowie Infrastrukturvorhaben mit regionaler Wirksamkeit, die zu einer Anpassung an veränderte Wohn- und Arbeitsgewohnheiten der ländlichen Bevölkerung beitragen.  

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge
Das Angebot richtet sich an Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge sowie Einrichtungen, die zum Zwecke der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung geschaffen werden. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
Ziel ist, Anreize zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen auf Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie zu bieten. Dabei soll insbesondere Innovationspotenzialen entsprochen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden. Der Stärkung der Innenbereiche sowie der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch die geförderten Vorhaben wird eine erhöhte Bedeutung beigemessen.

Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Ziel der Förderung sind bedarfsorientierte Gründungen und Entwicklungen solcher Kleinstunternehmen, die auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Zur Grundversorgung zählen Angebote zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes
Ziel ist die bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinunternehmen auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Das Angebot flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinst- und Kleinunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen und vorhandene Angebotsdefizite ausgleichen. Im Rahmen des Förderangebotes wird der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Stärkung der Innenbereiche sowie der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung eine besondere Bedeutung beigemessen.  

Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung
Förderziel ist die landtouristische Entwicklung der Regionen und ihrer Profilierung als Naherholungsregionen im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie und damit einhergehend die Stärkung regionaler Wertschöpfung. Es schafft Anreize, die eine bedarfsorientierte Verbesserung der tourismusnahen Infrastruktur in ländlichen Gebieten unterstützen und zur Entwicklung von Erholungsräumen beitragen.  
Mit begleitenden Prozessen der Projektentwicklung und -steuerung sowie des Marketings wird die Verstetigung der Vorhaben verbessert und eine wirksame Projektevaluierung forciert. Die Qualität neuer und vorhandener Angebote wird gesteigert und ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung geleistet.  

Investive und nicht investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens
Förderziel ist die Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen, Prozessen und Produkten im Sinne eines nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftssystems unter Berücksichtigung bioökonomischer Ansätze, Lösungen und Potenziale auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Die geförderten Vorhaben sollen außerdem für ein nachhaltiges Konsumverhalten sensibilisieren, die Schaffung der dafür notwendigen Strukturen, wie regionale Wertschöpfungsketten und Vernetzungsstrukturen fördern und zum Erhalt von Natur und Landschaft beitragen.

Regionalbudget
Ziel ist die Umsetzung der mit der Lokalen Entwicklungsstrategie anerkannten Ziele durch Schaffung eines niedrigschwelligen Förderangebotes für lokale Akteurinnen und Akteure nach den Zielen des GAK-Rahmenplanes.  Das Regionalbudget unterstützt damit eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und trägt zur Stärkung der regionalen Identität bei. Das Förderangebot ermöglicht die Durchführung von Kleinprojekten, die der Umsetzung einer LES dienen.