Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen werden.

Beschreibung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Online-Services

Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung unseres Online‐Services über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen in der Rubrik „Details“ auf dieser Seite.

Verpflichtungserklärung online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel


Ähnliche Dienstleistungen