Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugscheins) ist die Beantragung einer Ersatzausstellung erforderlich.

Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ihres alten Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür Ersatz in Form einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I.

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