Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist die Beantragung einer Ersatzausstellung erforderlich.

Beschreibung

Bei Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ihres alten Fahrzeugbriefes (z. B. durch Diebstahl) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
 

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