Tuberkulose-Beratung

In Deutschland ist eine nachgewiesene Tuberkulose-Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das zuständige Gesundheitsamt erhält die Meldung von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt oder von einem Labor. Neben vielen anderen Aufgaben übermittelt das Gesundheitsamt die Daten dann an die jeweilige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut.

Beschreibung

Aufgaben des Gesundheitsamtes

  • Aufklärung über Ansteckung, Erkrankung und Behandlung
  • Frühzeitige Erfassung der Erkrankungsfälle
  • Beratung und fachliche Betreuung von erkrankten Personen
  • Überwachung der notwendigen Untersuchungen und Therapien während und nach der Behandlung
  • Koordination der Untersuchungen und Schutzmaßnahmen für Personen, die im familiären, beruflichen oder freizeitlichen Umfeld Kontakt mit Tuberkulose-Erkrankten hatten („Umgebungsuntersuchungen“)
  • Suche nach der Infektionsquelle, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern
  • Beratung und Blutuntersuchung von Jugendlichen und Erwachsenen auf eine TBC-Infektion für einen längeren geplanten Aufenthalt im Ausland

Anschrift und Öffnungszeiten

Tuberkulose-Beratung

Zeiten

Montag8 - 16 Uhr
Dienstag8 - 16 Uhr
Mittwoch8 - 16 Uhr
Donnerstag8 - 16 Uhr
Freitag8 - 12.30 Uhr

Hinweis

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Sie finden uns in den Räumen 3.79 und 3.80

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