Fahrzeuge wieder zulassen

Nachdem Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger abgemeldet haben, können Sie diese, wenn sich der Halter nicht ändert, wieder auf sich anmelden. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2018 ausgestellt wurde und mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen ist, ist die Wiederzulassung auch online möglich.

Beschreibung

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, wieder auf Sie zugelassen werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich, sofern Sie die alte Kennzeichenkombination nicht beibehalten möchten.

Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:

  • die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
  • die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.

Dazu können Sie auch unseren Online‐Service nutzen und Ihr Fahrzeug jederzeit direkt von zu Hause aus wieder zulassen.

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Fahrzeuge online wieder zulassen - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

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