Fahrzeuge abmelden

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger nicht mehr nutzen wollen, können Sie diese außer Betrieb setzen lassen. Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie es jetzt auch online außer Betrieb setzen lassen.

Beschreibung

Sie können die Außerbetriebsetzung (Abmeldung oder Stilllegung) eines Fahrzeuges beantragen. Zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung wird nicht mehr unterschieden. Das Verfahren ist bei allen Fahrzeugen und Anhängern dasselbe.

Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch benachrichtigt.

Online-Services

Zur Nutzung des Online-Services muss Ihr Fahrzeug:

  • aktuell im Landkreis Kassel zugelassen sein
  • eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben) besitzen
  • Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (werden seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben) besitzen (QR-Code auf Siegel sichtbar)
Fahrzeuge online abmelden - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

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