Neues Förder­programm für das Gast­gewerbe

Servicezentrum Regionalentwicklung berät bei der Antragstellung

Landkreis Kassel. Auf ein neues Förderprogramm des Landes Hessen weist Vizelandrat Andreas Siebert alle Kleinstunternehmer aus dem Gastgewerbe hin: "Wer etwa Ferienwohnungen errichten oder ein Café im ländlichen Raum betreiben möchte", erklärt Siebert, "kann einen attraktiven Zuschuss erhalten." Ziel sei es, eine Qualitätssteigerung in den Unternehmen anzuregen, die Regionalität hervorzuheben und die Nachhaltigkeit zu verstärken.

Gefördert werden können kleine Betriebe, die mindestens einem der drei Bereiche Beherbergung, Gastronomie oder Landtourismus zugeordnet werden können. Dies gilt sowohl für Betriebe, die sich in der Gründungphase befinden, als auch für bestehende Unternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten laut der Förderbestimmungen Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und die Umsatzgrenzen von zwei Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten.

Gefördert werden kann der Erwerb eines Betriebs als auch bauliche Veränderungen und Anschaffungen. Die Zuwendung beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro. Bei baulichen Investitionen sind die Vorgaben zum Bauen im ländlichen Raum zu berücksichtigen.

Weitere Informationen und eine kostenlose Beratung erhalten Interessierte beim Servicezentrum Regionalentwicklung. Eine Kontaktaufnahme vor der Antragstellung ist empfehlenswert. Ansprechpartner beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel ist Dirk Hofmann, Manteuffel-Anlage 5 in Hofgeismar, Telefon: 0561/1003-2427, Mail:  dirk-hofmannlandkreiskasselde