Kultur­denkmäler können ab sofort gefördert werden

"Kulturdenkmäler in den Stadtteilen von Hofgeismar (ohne Kernstadt), in Oberweser und in Wahlsburg können bereits jetzt im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert werden"

Peter Nissen, Leiter des Servicezentrums Regionalentwicklung

Hofgeismar/Oberweser/Wahlsburg. "Kulturdenkmäler in den Stadtteilen von Hofgeismar (ohne Kernstadt), in Oberweser und in Wahlsburg können bereits jetzt im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert werden", weist der Leiter des Servicezentrums Regionalentwicklung Peter Nissen auf eine interessante Fördermöglichkeit für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden hin.

Aktuell läuft in den drei genannten Fördergebieten der Dorfentwicklung die Erarbeitung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK). "Bis zur Fertigstellung des jeweiligen IKEK sind an sich keine Förderungen im Rahmen der Dorfentwicklung möglich – allerdings können denkmalgeschützte Gebäude bereits jetzt vor Abschluss des IKEK gefördert werden", informiert Nissen. Diese Förderung kann sich lohnen: Für Einzelkulturdenkmäler beträgt die maximale Zuwendung 60.000 Euro – die Förderquote beträgt 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten. Nissen: "Wichtig ist auf jeden Fall, sich im Vorfeld mit uns abzustimmen und sich beraten zu lassen". Ansprechpartner beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises ist Dirk Hofmann, Manteuffel-Anlage 5 in Hofgeismar, Tel.: 0561/1003-2427, Mail:  dirk-hofmannlandkreiskasselde.

Zu den förderfähigen Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen gehören Dachneueindeckungen einschließlich Dämmung, Fachwerksanierungen, Fassadenverkleidungen, der Austausch von Fenstern und Türen, die Sanierung des Gebäudesockels und die Verbesserung von Hauseingängen.

Außerdem sind die Optimierung der Wohnraumsituation und die Schaffung von neuem Wohnraum förderfähig. Nissen: "Reine Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände und Sanitärobjekte sind nicht förderfähig – am besten man bespricht seine Ideen im Vorfeld mit uns, um bei der Förderung dann auch auf der richtigen Seite zu sein". Bei den jeweiligen Baumaßnahmen sind "natürlich die entsprechenden Vorgaben des Denkmalschutzes sowie städtebauliche und baugestalterische Richtlinien zu beachten", so Nissen abschließend.