Landeseinheitliche Regelungen für Schulen

Die landeseinheitlichen Regelungen für Schulen werden die Kreisregeln ersetzen.

Landkreis Kassel/Wiesbaden. „Das Land Hessen hat uns heute über den Hessischen Landkreistag informiert, dass es eigene landeseinheitliche Regelungen für den Schulbetrieb ab der nächsten Woche in Kraft setzen will“, berichtet Vizelandrat Andreas Siebert. Der Landkreis werde diese Regelungen übernehmen und seine eigenes Maßnahmenpaket vom Freitag wieder zurückziehen. Siebert: „Wir hätten uns sehr gewünscht, wenn das Land Hessen und das zuständige Kultusministerium am Freitag selbst landeseinheitliche Regelungen erlassen hätte oder uns zumindest darüber informiert hätte, dass es solche Regeln erlassen will“. 

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Region Kassel und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel hatte der Landkreis Kassel für seine Schulen für die Jahrgänge 1-8 die Stufe 2 des Planungsszenariums und für die Jahrgänge 9 und 10 sowie die Jahrgänge der gymnasialen Oberstufe und für die Beruflichen Schulen wird die Stufe 3 des Planungsszenariums ausgelöst. 

„Wir haben damit darauf reagiert, dass unsere Inzidenz auf 79 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen gestiegen war“, erläutert Siebert. Die  angeordneten Maßnahmen waren vom Gesundheitsamt empfohlen worden und fanden auch die Zustimmung des Staatlichen Schulamts. „Das am Freitag an alle Schulen versandte Schreiben von Kultusminister Prof. Dr. Lorz eröffnete den Kreisen und kreisfreien Städten zunächst die Möglichkeit, an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasste Regelungen zu verordnen, was der Landkreis Kassel in verantwortungsvoller Weise getan hat“, ergänzt die Stellv. Leiterin des Staatlichen Schulamts Sabine Schäfer. 

Kernpunkte der Kreis-Anordnung waren die Entzerrung des Unterrichts für die Jahrgänge 9 und 10, die Oberstufenjahrgänge und für die Beruflichen Schulen. Aktuell befinden sich über 550 Schüler von gymnasialen Oberstufen und Beruflichen Schulen in Stadt und Landkreis in Quarantäne, da jeder einzelne positive Corona-Fall in diesen Schulformen sofort eine Vielzahl von Kontakten mit anderen Schülern durch die Art der Unterrichtsorganisation mit sich bringt.  Deshalb hatten Kreis, Staatliches Schulamt und Gesundheitsamt es für richtig gehalten, das Wechselmodell gemäß Stufe 3 der Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation des Hessischen Kultusministeriums anzuwenden. Dadurch wird der Unterricht umschichtig in geteilten Lerngruppen organisiert. Dies hätte eine Teilung der Lerngruppen und einen täglichen oder wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht für bestimmte Jahrgänge oder alle Schülerinnen und Schüler bedeutet. Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule sind, wäre der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts getreten. Mit dieser Regelung wäre auch eine Entzerrung für den Schulbusverkehr eingetreten – „auch das sicher im Interesse aller Schüler und Eltern“, betont der Vizelandrat. Das Planungsszenarium des Hessischen Kultusministeriums sieht vor, dass die örtlichen Gesundheitsbehörden je nach Infektionsgeschehen die unterschiedlichen Stufen des Szenariums auslösen können. 

 „Nach unseren Informationen will das Land Hessen die Stufe 3 nicht auslösen und es will auch nicht, dass dies einzelne Gesundheitsbehörden tun“, informiert Siebert, der anfügt: „Wir hätten uns viel Arbeit erspart, wenn solche Signale aus Wiesbaden rechtzeitig an die Schulträger gesendet würden“. 

Auch die Regelungen für die Jahrgänge 1 bis 8 des Landkreises werden zurückgenommen, da auch hier das Land Hessen einheitliche Maßnahmen vorgeben will. Damit ist die von der Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt angeordnete Maskenpflicht für die Grundschulen „vom Tisch“. Siebert: „Bis auf den Werra-Meißner-Kreis sind alle Landkreise in Hessen über der Inzidenz von 50 – da sind landeseinheitliche Regelungen auf jeden Fall der bessere Weg“.