Kreis bietet Termine zum Impfpass-Nachtrag an

Hofgeismar/Wolfhagen/Kassel/Landkreis Kassel. Für das Nachtragen von Impfterminen bietet der Landkreis an drei unterschiedlichen Orten für die im Impfzentrum des Landkreises in Calden Geimpften Termine an. "Wir wollen damit ein bürgerfreundliches Angebot machen und die Fahrtzeiten in Grenzen halten", informiert Vizelandrat Andreas Siebert an. Die ersten beiden Termine finden am 6. und 7. Mai zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr auf dem Gelände des Ausbildungs- und Qualifizierungszentrums des Landkreises in der Oberzwehrener Straße 103 in Kassel-Oberzwehren statt. Weitere Termine sind am 11. und 12. Mai im Dorfgemeinschaftshaus Wolfhagen-Istha, Neuer Weg 1 ebenfalls zwischen 18.00 und 21.00 Uhr statt. Für das Hofgeismarer Land sind die beiden Termine zum Nachtragen am 19./20. Mai auf dem Parkplatz vor der Kreissporthalle in Hofgeismar, Am Anger eingeplant (auch zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr).

Ausschlaggebend für die Auswahl der Standorte waren die jeweils vorhandenen Parkplatzkapazitäten und die Verfügbarkeit. Für das Nachtragen sind keine speziellen Terminvergaben innerhalb der genannten Zeiten vorgesehen – es kann also durchaus sein, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Falls mit den angebotenen Terminen der Bedarf nicht abschließend befriedigt werden kann, werde der Landkreis noch weitere Termine anbieten, so Siebert weiter.

Siebert bittet alle, die ihre im Impfzentrum des Landkreises Kassel erhaltene Erst- und Zweitimpfung in Ihrem Impfpass nachtragen wollen "auf jeden Fall die vom Impfzentrum ausgestellte Impfbescheinigung mitzubringen". Ohne diese Bescheinigung sei ein Nachtragen "auf keinen Fall möglich".

Die Impfdokumentation richtet sich nach Paragraph 22 des Infektionsschutzgesetzes. Danach ist eine Impfdokumentation entweder im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren.

Siebert erinnert daran, dass diejenigen, die noch keine Zweitimpfung erhalten haben, den Nachweis für beide Impfungen im Impfpass bei der Zweitimpfung im Impfzentrum erhalten. "Diese Personengruppe muss kann also in Ruhe ihren Zweitimpfungstermin abwarten", so der Vizelandrat weiter.

Siebert geht dann auch auf die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Schulen und Kindertagesstätten sowie die Ausgangssperre ein: "Wer sich hier einen Überblick über die aktuelle Situation und die Entwicklung verschaffen will, findet die entsprechenden Informationen auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration  https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse (Öffnet in einem neuen Tab)". Grundsätzlich gelte für die seit dem 28. April im Landkreis Kassel geltenden Maßnahmen, dass im Landkreis Kassel an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die jeweils geltende Inzidenz (165 für Distanzunterricht und 100 für Ausgangsbeschränkungen) unterschritten werden muss. Dann sind die Maßnahmen automatisch ab dem übernächsten Tag aufgehoben. Werktage sind Montag bis einschließlich Samstag. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage.