Fehlerhafte Internetseite des Sozialministeriums

Wechselunterricht und Öffnung von Kindertagesstätten frühestens am 7. Mai

Landkreis Kassel. Die Internetseite des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mit Informationen, wo welche Stufe des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes (Bundes-Notbremse) greift, weist für den Landkreis Kassel einen Fehler auf. Die dort für den 6. Mai angekündigte Umstufung von der Inzidenz-Gruppe über 165 in die Inzidenzgruppe über 150 gilt frühestens erst ab dem 7. Mai. "Wir haben selbst immer wieder Bürger auf den begrüßenswerten Service auf der Internetseite des Sozialministeriums hingewiesen, wo jeder schnell erkennen kann, welche Corona-Einschränkungen aktuell gelten und wann diese wieder verändert werden", informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Dabei sei man natürlich davon ausgegangen, dass die Daten auch verlässlich sind.

Grundsätzlich gilt, dass eine Veränderung in den Stufen der Bundes-Notbremse erst dann möglich ist, wenn der jeweilige Inzidenz-Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist. Seit dem 29. April liegt die Inzidenz im Landkreis unter dem Wert von 165. Sofern der Landkreis auch am 5. Mai und damit fünf Werktage später weiter eine Inzidenz unter 165 aufweist, können am übernächsten Tag Schulen Wechselunterricht anbieten und Kindertagesstätten können wieder in den Regelbetrieb wechseln. Der übernächste Tag ist dann Freitag, der 7. Mai.

Warum es auf der Internetseite des Sozialministeriums zu diesem Fehler gekommen ist, kann Kühlborn nur mutmaßen: "Vielleicht wurde der 1. Mai nicht als Feiertag erkannt und als normaler Werktag gezählt".

Falls der Landkreis bis einschließlich Freitag eine Inzidenz von unter 150 aufweist, könnte der nächste Stufenwechsel ab dem 9. Mai erfolgen. Dann wäre Terminshopping (Click and Meet) unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder möglich. Kühlborn: "Da der 9. ein Sonntag ist, wird das dann natürlich erst ab dem Montag greifen".

Mit Blick auf das Nachtragen der Impfungen im Impfpass weist Kühlborn darauf hin, dass dies nur für Erst- und Zweitimpfungen erfolgen kann, die auch in Calden durchgeführt wurden. "Wir können keine Impfungen bescheinigen, die Bürger des Landkreises Kassel im Regionalen Impfzentrum der Stadt Kassel erhalten haben – dies kann nur das Regionale Impfzentrum der Stadt Kassel selbst".