Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet

Das Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet.

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Hessen am 4. Mai. 

Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist - so kann ein störungsfreien Betrieb des Portals gewährleistet werden.

Die Freischaltung des Online-Portals für die beteiligten Bundesländer:

  • Bremen und Hamburg am 02.05.2023
  • Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 04.05.2023
  • Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen am 08.05.2023


Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen  Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt (Öffnet in einem neuen Tab)

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch  Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Hintergrund

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Weitere Informationen und Antragsstellung

Kontakt

Bei Fragen zur Heizkostenhilfe wenden Sie sich gerne an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Telefon: 06151 12 6000
E-Mail:  heizkostenhilferpda.hessende