Seit November 2021 steigt die Zahl der wöchentlich neu im Landkreis ankommenden geflüchteten Menschen kontinuierlich wieder an. Aktuell kommen durchschnittlich 20 Asylbewerber/innen pro Woche im Kreis an. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine werden durchschnittlich rund 150 Vertriebene aus der Ukraine im Landkreis aufgenommen. Wegen der steigenden Flüchtlingszahlen erhöht der Kreis wieder Schritt für Schritt seine Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Wie erfolgt die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge im Landkreis Kassel?
Für die seit Februar 2022 nach Deutschland vertriebenen ukrainischen Kriegsflüchtlinge erfolgt die Unterbringung und Betreuung analog wie bei Asylbewerbern. Vertriebene aus der Ukraine können ihren Aufenthaltsort frei wählen. Für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge hat der Landkreis Notunterkünfte in Fuldabrück-Bergshausen, in Lohfelden und in der Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein (befristet bis 31. Mai 2022) eingerichtet.
Im Unterschied zur Betreuungs- und Unterbringungssituation zu Beginn der 90er Jahre während der Zeit der Bürgerkriegsflüchtlinge vom Balkan, hat sich der Landkreis bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation für ein anderes Konzept entschieden. Notwendige Gemeinschaftsunterkünfte für die ankommenden Flüchtlinge werden vom Kreis selbst mit eigenem Personal betrieben, um so eine klare Verantwortlichkeit für eine den Bedürfnissen der Flüchtlinge entsprechende Betreuung zu erhalten. Außerdem wird zur besseren Integration nach einer Orientierungsphase der Flüchtlinge in ihrer neuen Heimat eine Unterbringung in von den Asylbewerbern selbst angemieteten Wohnungen angestrebt. Auch hier findet noch weiter eine Betreuung statt.
Sobald Asylbewerber einen wie auch immer gearteten Aufenthaltsstatus erhalten, werden sie – sofern sie erwerbsfähig sind – vom Jobcenter des Landkreises Kassel betreut. Aktuell (Stand 30. Dezember 2019) befinden sich noch 814 Asylbewerber ohne einen Aufenthaltsstatus im Landkreis; 1405 Bedarfsgemeinschaften mit humanitärem Aufenthaltsstatus werden mittlerweile vom Jobcenter betreut.
Seit 1. September 2017 gilt auch in Hessen die sogenannte „Wohnsitzauflage“. Auch anerkannte Asylbewerber können danach nicht mehr frei entscheiden, wo sie sich in Hessen dauerhaft niederlassen. Stattdessen kann allen, die nach dem 1. März anerkannt wurden, für maximal drei Jahre ein bestimmter Wohnsitz zugewiesen werden. Damit soll nach Aussage des Hessischen Innenministeriums eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber im Land erreicht werden.
Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Kassel
Nicht allen Flüchtlingen gelingt es, eine Wohnung anzumieten. Es bleibt das erklärte Ziel des Landkreises, möglichst viele Mietverhältnisse in Wohnungen zu realisieren, da diese Unterbringungsform die Integration und die Teilhabe am Leben in Deutschland am besten ermöglicht. In Privatwohnungen werden in der Regel nur Flüchtlinge untergebracht, die bereits längere Zeit Deutschland leben und sich bereits in ihrer neuen Heimat akklimatisiert haben.
Ohne Gemeinschaftsunterkünfte wird und soll es auch in Zukunft nicht gehen. Für die Neuankömmlinge aus den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen sind die Gemeinschaftsunterkünfte ein guter Weg, um in der neuen Umgebung heimisch zu werden. Sollte die Zahl der dem Landkreis vom Land Hessen zugewiesenen Asylbewerber wieder auf mehr als 100 Flüchtlinge pro Woche steigen, kann schon aus organisatorischen Gründen zumeist nicht unmittelbar eine Vermittlung in private Wohnungen erfolgen.
Gemeinschaftsunterkünfte | |||
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34308 Bad Emstal | |||
Liebenzeller Straße | |||
34385 Bad Karlshafen | |||
Winnefelder Straße | |||
Weserstraße | |||
34225 Baunatal | |||
Fuldastraße | |||
34314 Espenau | |||
Schulweg | |||
Hinter dem Hagen | |||
34277 Fuldabrück | |||
Industriestraße | |||
Albert-Einstein-Straße | |||
Oderweg | |||
34233 Fuldatal | |||
Sonnenallee | |||
34369 Hofgeismar | |||
Manteuffel-Anlage | |||
Vor dem Schöneberger Tor | |||
Forstamt Bensdorf | |||
Gesundbrunnen | |||
34253 Lohfelden | |||
Am Fieseler Werk | |||
Otto-Hahn-Straße | |||
34311 Naumburg | |||
Naumburger Straße | |||
34329 Nieste | |||
Rotte Breite | |||
Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein | |||
34466 Wolfhagen | |||
Pommernanlage Haus Nr. 5 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 6 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 7 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 8 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 9 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 11 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 12 | |||
Pommernanlage Haus Nr. 13 |
Wie erfolgt die Vermittlung von Flüchtlingen in Wohnungen?
Der Landkreis ist wegen der begrenzten Zahl von Unterkunftsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften dringend darauf angewiesen, dass Flüchtlinge in Wohnungen ziehen.
Grundsätzlich gilt, dass die für die Flüchtlinge in Frage kommenden Wohnungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen, die ansonsten auch für Empfänger von Hartz IV-Leistungen gelten. Das heißt, dass die Größe der Wohnung und die Ausstattung den Anforderungen des SGB II entsprechen müssen. Im Landkreis variieren die Mieten zwischen dem direkten Umfeld der Stadt Kassel und den mehr ländlichen Räumen im Norden und Westen des Landkreises. Grundsätzlich sind Mieten von 4 Euro pro m² für Wohnungen für Flüchtlinge akzeptabel – in der Nähe von Kassel kann der Betrag höher liegen.
Wenn eine Wohnung durch einen Flüchtling angemietet wird, zahlt der Landkreis Kassel die Kosten für Miete und Heizung an den Vermieter.
Flüchtlinge, die keine Bleibeperspektive haben, weil sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ oder einem sogenannten „sicheren Drittland“ kommen, werden nicht in Wohnungen vermittelt, da ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland in der Regel auf wenige Monate beschränkt ist. Dies erfolgt auf Bitten der Vermieter, die verständlicherweise Interesse an einer längerfristigen Vermietung haben und nicht einen Wechsel der Mieter alle acht Wochen möchten.