Jobcenter für die ukrainischen Flüchtlinge zuständig

Zum 1. Juni 2022 wechselt die Zuständigkeit für die Betreuung

Landkreis Kassel. Zum 1. Juni 2022 wechselt die Zuständigkeit für die Betreuung der meisten ukrainischen Kriegsflüchtlinge: „Der Bund hat sich mit den Bundesländern darauf geeinigt, dass die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit für alle arbeitsfähigen Vertriebenen aus der Ukraine zuständig sind. Flüchtlinge über 65 Jahre werden zukünftig vom Fachbereich Soziales betreut. Unbegleitete minderjährige Jugendliche werden vom Fachbereichen Jugend beim Landkreis Kassel betreut“, informiert Vizelandrätin Silke Engler. 

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten somit ab dem 1. Juni keine Hilfen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch. „Dieser Wechsel ist für die beiden Verwaltungen eine große Herausforderung“, sind sich Engler und der Geschäftsführer des Jobcenters für den Landkreis Kassel Gregor Vick einig. Durch eine gute Abstimmung im Vorfeld konnte erreicht werden, dass die ukrainischen Flüchtlinge nicht unter dem Wechsel der Zuständigkeit leiden. 

„Die Zahlungen zum 1. Juni für bereits registrierte Vertriebene werden noch in der gewohnten Weise durch den Landkreis erfolgen – wir rechnen dann intern mit dem Jobcenter ab“, erläutert Vizelandrätin Engler. Da die Auszahlungsbeträge aus der Grundsicherung in der Regel höher ausfallen, als nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, werde das Jobcenter nach der Ermittlung der jeweiligen Hilfsbedürftigkeit noch Nachzahlungen veranlassen. Vick: „Deshalb sollten möglichst alle, die bei uns einen Antrag stellen, auch ein Konto eröffnen“. 

In den vergangenen Tagen wurden alle ukrainischen Vertriebenen, deren Kontodaten bereits erfasst waren, angeschrieben und um Zustimmung gebeten, dass ihre beim Kreis vorliegenden Daten an das Jobcenter weitergegeben werden dürfen. „Diese Zustimmung ist aus Datenschutzgründen erforderlich – außerdem haben wir gebeten uns mitzuteilen, ob die Flüchtlinge nach dem 1. Juni noch weiter Sozialleistung bei uns beantragen wollen, damit wir die Antragstellung bereits vorbereiten können“, informiert Geschäftsführer Vick. 

Mit dem Wechsel der Zuständigkeiten ändert sich für die ukrainischen Flüchtlinge einiges: Die Barauszahlung der Grundsicherung durch die Jobcenter ist nicht möglich, die Flüchtlinge benötigen zudem eine gesetzliche Krankenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld auch eine Steuernummer. „Wir haben uns verständigt, dass diese Themen möglichst unbürokratisch behandelt werden, so dass die Betreuung verlässlich weiterlaufen kann“, berichten Engler und Vick. Für all diejenigen ukrainischen Flüchtlinge, die die ihnen zustehenden Beträge bar abholen, werden daher bei der Geldausgabe Mitarbeiter des Jobcenters die notwendigen Daten erheben und über die nächsten notwendigen Schritte informieren. Die Barauszahlungen erfolgen am 1., 2. und 3. Juni zentral in der Albert-Einstein-Straße 6 in Fuldabrück-Bergshausen. Die konkreten Auszahlungstermine werden den Flüchtlingen telefonisch mitgeteilt. 

Die Jobcenter beraten und unterstützen die ukrainischen Geflüchteten beim Eintritt in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. „Wir gehen davon aus, dass ein großer Teil der aktuell im Landkreis gemeldeten rund 3.500 ukrainischen Vertriebenen noch länger in Deutschland bleiben müssen und deshalb auch ein großer Wunsch hier zu arbeiten oder eine Ausbildung zu beginnen besteht“, so Engler und Vick.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die ab dem 1. Juni 2022 in den Landkreis Kassel kommen, sind aufgefordert, sich beim Fachdienst Flüchtlingshilfe in Fuldabrück-Bergshausen zu registrieren. „Ist dies geschehen, erhalten sie kurzfristig einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Ausstellung der Fiktionsbescheinigung sowie beim Jobcenter beziehungsweise dem zuständigen Fachbereich des Landkreises“, erklärt Engler.